Das schweizerische
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (
Waffengesetz) regelt das
Waffenrecht in der
Schweiz. Dies betrifft den Umgang mit
Waffen (einschliesslich Hieb- und Stichwaffen),
Elektroschockgeräten,
Schusswaffen und
Munition sowie den Erwerb, den Besitz, die Lagerung, das Tragen, das Mitführen, den Handel, die Ein-, Aus- und Durchfuhr und die Herstellung von Waffen. Auch definiert es Zubehör (
Schalldämpfer,
Laser- und
Nachtsichtzielgeräte) und verbotene Gegenstände (z. B.
Springmesser,
Schlagringe) und verbietet oder beschränkt deren Erwerb. Das Tragen gefährlicher Gegenstände kann unter das Waffengesetz fallen.