Der
Vorsitzende des Europäischen Rates leitete bis zum Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 die Sitzungen der im
Europäischen Rat zusammenkommenden
Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Nach dem Rotationsprinzip wechselte das Amt unter diesen im halbjährlichen Turnus. In den Pressemedien hieß es dem gemäß, das Land, dem der jeweilige Ratsvorsitzende als Regierungschef diente, übe nun die Ratspräsidentschaft aus.