Unter
Vorsichtsprinzip wird im deutschen
Rechnungswesen der Grundsatz verstanden, wonach bei der
Bilanzierung alle Risiken und Verluste angemessen zu berücksichtigen sind. Diese Bewertungsregel ist anzuwenden, wenn aufgrund unvollständiger Information oder der Ungewissheit künftiger Ereignisse automatisch Beurteilungsspielräume entstehen. Damit dient das Vorsichtsprinzip der Kapitalerhaltung und dem
Gläubigerschutz. International wird das Vorsichtsprinzip durch den Grundsatz der „Fair presentation“ überlagert.