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Vorführdienst
Der
Sitzungs- und Vorführdienst
ist eine
landesrechtlich
geregelte Aufgabe der Justizwachtmeistereien und umfasst insbesondere die
Verbringung
eines
Gefangenen
vor ein
Gericht
, meist das zuständige
Strafgericht
, zum Zweck der persönlichen Anwesenheit bei einer
Gerichtsverhandlung
durch
Justizwachtmeister
,
Justizvollzugs-
oder auch
Polizeivollzugsbeamte
.
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