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Vorführdienst
Der Sitzungs- und Vorführdienst ist eine landesrechtlich geregelte Aufgabe der Justizwachtmeistereien und umfasst insbesondere die Verbringung eines Gefangenen vor ein Gericht, meist das zuständige Strafgericht, zum Zweck der persönlichen Anwesenheit bei einer Gerichtsverhandlung durch JustizwachtmeisterJustizvollzugs- oder auch Polizeivollzugsbeamte.

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