Das
Vollprogramm ist ein
medienrechtlicher Begriff, der bis 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Hörfunksenders beschrieb, der „im Laufe des Tages die unterschiedlichsten Zielgruppen mit allen möglichen Themen und Formen bediente“. Der Gegensatz zum Vollprogramm ist das
Spartenprogramm. Das Fernsehen hat den Begriff „Vollprogramm“ vom Radio übernommen.