Als
Volljuristen gelten in Deutschland Personen, die ihr
Studium der
Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes
Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen
Juristen auch die Befähigung zum Richteramt. Das
Rechtsreferendariat ist der juristische Vorbereitungsdienst, die praktische Ausbildung über verschiedene Berufsstationen unter der
Ägide eines
Oberlandesgerichts bzw. des
Kammergerichts in Berlin. Es dauert nach bestandenem ersten Staatsexamen etwa zwei Jahre bis zum zweiten Staatsexamen. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen führt der Jurist die Bezeichnung
Rechtsassessor (
Assessor juris respektive
Assessor iuris, abgekürzt
Ass. jur./iur.) oder eben
Volljurist.