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Volljurist
Als Volljuristen gelten in Deutschland Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen auch die Befähigung zum Richteramt. Das Rechtsreferendariat ist der juristische Vorbereitungsdienst, die praktische Ausbildung über verschiedene Berufsstationen unter der Ägide eines Oberlandesgerichts bzw. des Kammergerichts in Berlin. Es dauert nach bestandenem ersten Staatsexamen etwa zwei Jahre bis zum zweiten Staatsexamen. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen führt der Jurist die Bezeichnung Rechtsassessor (Assessor juris respektive Assessor iuris, abgekürzt Ass. jur./iur.) oder eben Volljurist.

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