Der Begriff
Volksglaube findet sich in der deutschsprachigen
Geisteswissenschaft seit dem späten 18. Jahrhundert. Oft wird er synonym zum
pejorativ besetzen Begriff
Aberglauben verwendet, also auf als heidnisch oder okkult empfundene Überzeugungen und Handlungen bezogen. Andere Autoren bezeichnen mit Volksglauben die so genannte
Volksfrömmigkeit, also vom
kirchlichen Lehramt nicht vorgesehene, aber sanktionierte oder geduldete Glaubenspraktiken. Im Laufe der andauernden Diskussion um den Begriff und seine Tauglichkeit wurden auch Definitionen versucht, die die Gesamtheit der Erscheinungsformen eines regional verbreiteten
Glaubens neutral und umfassend einschließen sollten; so definiert etwa das
Wörterbuch der Deutschen Volkskunde von Oswald A. Erich und
Richard Beitl Volksglaube als „das, was das Volk zumal in Bezug auf die außer- und übernatürliche Welt für wahr hält“.