Ein
Volksbegehren ist ein Instrument der
Direkten Demokratie in
Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im
Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst für einen Zulassungsantrag und dann folgend für das eigentliche Volksbegehren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften
Wahlberechtigter vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen. Dieses unverbindliche Instrument ist daher formal betrachtet eine
Volkspetition.