Die
Volksabstimmung ist ein Instrument der
Direkten Demokratie in
Österreich. Mit ihr stellt der Nationalrat dem Volk einen Gesetzesentwurf oder eine Verfassungsänderung bzw. die
Bundesversammlung die Absetzung des Bundespräsidenten zur verbindlichen Abstimmung. Die Abstimmungsfrage muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein und erfolgt vor der Beurkundung der zur Entscheidung stehenden Vorlagen durch den Bundespräsidenten. Abstimmungsberechtigt sind alle am Abstimmungstag wahlberechtigten Bürger. Es entscheidet die „unbedingte Mehrheit“ der abgegebenen Stimmen. Im Gegensatz zu einer
Volksbefragung ist das Ergebnis bindend.