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Vizekönig
Als Vizekönig (oder Vizekönigin) wird die Person bezeichnet, die den Monarchen vertritt, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen, beispielsweise in der Verwaltung weit entfernter Gebiete (typisch die Vizekönige der Überseereiche in der Kolonialzeit), insbesondere aber dann, wenn das Territorium im Rang eines Königreiches stand, und es unziemlich gewesen wäre, einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen (typisch etwa die spanischen Vizekönige Portugals zur Zeit der Personalunion).
Der Titel bezeichnet keinen Adelsrang, sondern eine persönliche Amtsstellung, und entspricht einem Statthalter oder einem Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (Generalgouverneur).

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