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Verwarnung (Recht)
Eine
Verwarnung
ist eine
Ahndung
von geringfügigen
Ordnungswidrigkeiten
nach
§§ 56 ff.]
des deutschen
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG). Sie kann mit oder ohne Erhebung eines
Verwarnungsgeldes
verbunden sein ( OWiG). Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
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