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Verwaltungssitz
Der Verwaltungssitz beschreibt im Verwaltungsrecht den Ort, von dem aus das zu verwaltende Gebiet (der sog. Verwaltungsbezirk) verwaltet wird. Der Verwaltungssitz besitzt regelmäßig eine besondere Infrastruktur. Damit ist anders als in anderen Staaten im deutschen Organisationssystem keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie Landkreis oder Gemeinde zu verstehen. Je nach Formung des Gebietszuschnitts wird in der Regel entweder der größte Ort aus diesem Gebiet oder aber ein möglichst zentraler Ort gewählt, um die infrastrukturellen Maßnahmen optimal umzusetzen.

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