Das Land
Württemberg war schon vor 1800 in Zeiten des
Herzogtums in
Ämter bzw.
Oberämter eingeteilt. Beim
Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Herzogtum Württemberg erheblich vergrößert und zum
Kurfürstentum erhoben. Weitere Gebiete kamen 1806 hinzu, als das Kurfürstentum zum
Königreich erhoben wurde. Daher wurde eine neue Verwaltungsgliederung erforderlich. Diese Einteilung wurde 1810 und 1818 verändert, blieb dann aber im Wesentlichen bis 1938 erhalten.