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Verwaltungsgliederung Württembergs
Das Land Württemberg war schon vor 1800 in Zeiten des Herzogtums in Ämter bzw. Oberämter eingeteilt. Beim Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Herzogtum Württemberg erheblich vergrößert und zum Kurfürstentum erhoben. Weitere Gebiete kamen 1806 hinzu, als das Kurfürstentum zum Königreich erhoben wurde. Daher wurde eine neue Verwaltungsgliederung erforderlich. Diese Einteilung wurde 1810 und 1818 verändert, blieb dann aber im Wesentlichen bis 1938 erhalten.

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