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Verwaltungsgliederung Tschechiens
Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Obce (Sg. obecGemeinden), welche sind, und in Kraje (Sg. kraj, Regionen oder Kreise), welche sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der Okresy (Sg. okres) definiert, die damit als Verwaltungseinheiten aufgelöst wurden (diese spielen nur mehr für die Behördengliederung und als LAU-1-Ebene für die amtliche Statistik eine Rolle).

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