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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer als auch von Versicherungsvermittlern regelt. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 30. Mai 1908. Das VVG wurde durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend reformiert. Das reformierte Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

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