Die
Verschwiegenheitspflicht (auch
Schweigepflicht und im StGB als Verbot der
Offenbarung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter
Berufsgruppen, ihnen anvertraute
Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) als auch
Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes
Amtsgeheimnis). Dabei gilt der zur Verschwiegenheit Verpflichtete als
Geheimnisträger, der zu Schützende als
Geheimnisherr.