Verpfändung ist die
rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines
Pfandrechts an
beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (
Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis eingeräumt, den Pfandgegenstand zu verwerten, wenn die gesicherte Forderung fällig ist und nicht beglichen wird.