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Verordnung (EG) Nr. 216/2008
Die „Verordnung (EU) Nr. 216/2008 vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ ist die Grundlage des gemeinschaftlichen europäischen Luftrechts und zugleich die zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Als Verordnung der EU ist sie unmittelbar geltendes Recht. Andere Bezeichnungen sind Basic-Regulation oder EASA-Grundverordnung.

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