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Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, also für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die CLP-Verordnung setzt das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der UNO auf 1355 Seiten um und ersetzt die Richtlinie 67/548/EWG sowie die Richtlinie 1999/45/EG. Durch das Inkrafttreten wurde die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mitgeändert. Als EU-Verordnung besitzt die CLP-Verordnung gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. In der Schweiz wurde die CLP-Verordnung in der Chemikalienverordnung umgesetzt.

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