Das
Verkehrszivilrecht ist ein Bereich innerhalb des
Verkehrsrechts. Es umfasst vor allem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des
Schadenersatzrechts, des
Schuldrechts und des
Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten. Im weiteren Sinne wird auch das Reiseverkehrsrecht unter dem Begriff
Reisevertrag dem Zivilverkehrsrecht als Sonderteilgebiet zugeordnet.