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Verhältniswahl
Eine Verhältniswahl (besonders in der Schweiz auch Proporzwahl genannt) ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger (meist Parteien, seltener Wahlparteien) Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als geordnete Wahllisten. Es handelt sich daher um eine Listenwahl. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. In einigen Ländern wie der Schweiz wird diese Regel durch offene oder lose gebundene Listen oder die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens abgeschwächt. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde (daher auch der Name Verhältniswahl). In der Regel bekommen Gruppen weniger Sitze, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Dann werden die Sitze meist mit Kandidaten vom Anfang der Liste besetzt.

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