Die aktuell gültige
Verfassung des Königreichs Spanien ist am
29. Dezember 1978 in Kraft getreten, einen Tag später als ursprünglich vorgesehen, denn der 28. Dezember, der
día de los santos inocentes, ist die spanische Entsprechung zum
1. April. Sie entstand in der
Transition, also der Epoche des friedlichen Übergangs von der
Franco-Diktatur zu einem europäischen Staat
westlichen Musters. Sie folgte den bis dahin geltenden spanischen Verfassungsgesetzen, die als so genannte Franco-Verfassung bezeichnet werden, und eine Gesetzessammlung mit Verfassungscharakter darstellten. Vorgänger der Verfassungsgesetze war die Verfassung der Spanischen Republik vom 9. Dezember 1931.