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Vereinsregister
In
Deutschland
wird das
Vereinsregister
(
VR
) nach der
Vereinsregisterverordnung
(VRV) im Rahmen des
Registerrechts
bei den
Amtsgerichten
(
sachliche Zuständigkeit
) geführt. In das Vereinsregister werden alle nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) gebildeten Vereine (
Vereinsrecht
) eingetragen, die dies beantragen. Vereine, die
bereits vor Inkrafttreten des BGB bestanden haben
, werden nicht in das Vereinsregister aufgenommen.
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