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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Baden-Württemberg. Bei ihr übernimmt eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV). Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ist nicht selbst rechtsfähig, sie ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften entstehen durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

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