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Arbeitgeberverband
Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder. Häufig sind Arbeitgeberverbände nach Branchen- oder Branchengruppen organisiert. In der Regel schließen sie sich zu nationalen, seit Bestehen der Europäischen Union auch zu europäischen Dachverbänden zusammen. Das Haupttätigkeitsgebiet von Arbeitgeberverbänden sind Tarifverhandlungen, daneben unterstützen sie ihre Mitglieder durch Informationsdienste und Rechtshilfe auf dem Gebiet von sozial-, tarif- und arbeitsmarktpolitischen Fragen.

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