Unternehmensverbindung oder
Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (
Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener
Unternehmen zu einer größeren
Wirtschaftseinheit (
Konzentration, siehe
Unternehmenskonzentration). Dabei ist es nicht zwingend, dass die Selbständigkeit der einzelnen Unternehmen im Bereich wirtschaftlicher Entscheidungen aufgehoben wird. Unternehmensverbindungen werden aus unterschiedlichen Überlegungen durchgeführt, aber letztlich ist die Intention ursächlich, wirtschaftlich besser aufgestellt zu sein.