Eine Ortsumgehung ist eine Straße, die eine Ortschaft vom Straßenverkehr, insbesondere vom Fernverkehr bzw. Durchgangsverkehr, entlasten und den Verkehrsfluss verbessern soll. Der Fachbegriff bezüglich dieser Straßen im Zuge von Bundesstraßen ist Ortsumgehung (s. §16 FStrG Bundesfernstraßengesetz). Sofern in Landesstraßengesetzen diese Straßen bezeichnet werden, wird auch hier der Begriff Ortsumgehung verwendet (Beispiel: Saarländisches Straßengesetz (§64)).