Die
UNESCO verleiht den Titel
Welterbe (
Weltkulturerbe und
Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der von 190 Staaten und Gebieten ratifizierten
Welterbekonvention von 1972.