Die
Sonderverfahren (engl.
Special Procedures) sind ein Mechanismus des
UN-Menschenrechtsrats. Zu diesem Zweck werden einzelne Personen oder Gruppen zu Sonderberichterstattern (vgl
Liste von UN-Sonderberichterstattern), Arbeitsgruppen (en:
working groups) oder unabhängige Experten (en:
independent experts) ernannt. Je nach Mandat unterscheidet man zwischen geographischen (länderspezifischen) und thematischen Sonderverfahren. Zur Arbeitsweise der Sonderberichterstatter zählen auch Missionen vor Ort und öffentliche Berichte über die Menschenrechtssituation in den einzelnen Staaten oder Regionen.