Tyrann bezeichnete in der griechischen Antike den Inhaber einer Tyrannis, später allgemeiner einen Herrscher, dem die Legitimität abgesprochen wurde (z. B. einen Usurpator). Heute wird der Begriff als Synonym zu „Gewaltherrscher“ verwendet. In der Präambel der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird Tyrannei als Unterdrückung unter Abwesenheit der Herrschaft des Rechts bezeichnet, gegen die Menschen das Recht zum Aufstand haben.