Der Begriff der
Todesfolge wird als beschreibender Zusatz für ein den Tod verursachendes Ereignis („mit Todesfolge“) benutzt. Juristisch stellt sie eine Erschwerung diverser
Straftaten mit Folgen „für Leib oder Leben“ dar. Sämtliche Straftaten, die durch die Todesfolge (erfolgs)qualifiziert werden, gehören zur Deliktsgruppe der
Verbrechen und zu den
Tötungsdelikten im weiteren Sinne.