Das
Textilkennzeichnungsgesetz (
TextilKennzG) schreibt vor, wie die Fasern, aus denen
Textilien bestehen, gegenüber dem
Verbraucher deklariert werden müssen. Am 15. Februar 2016 ist das Textilkennzeichnungsgesetz unter Berücksichtigung der über die Bezeichnung von Textilfasern neu gefasst worden.