Textilien (zu ‚gewebt‘, ‚gewirkt‘, ‚geflochten‘, ‚zusammengefügt‘ im Sinne des Aufbauens und Gestaltens) bezeichnet
- textile Fasern
- die daraus hergestellten linienförmigen textilen Gebilde wie z. B. Garne und Zwirne, die flächenförmigen textilen Gebilde wie z. B. Gewebe, Gewirke, Gestricke, Geflechte, Nähgewirke, Vliesstoffe und Filze und die räumlichen textilen Gebilde (Körpergebilde) wie z. B. textile Schläuche, Strümpfe oder textile Halbzeuge für verstärkte Kunststoffbauteile.
- diejenigen Fertigfabrikate, die unter Verwendung der vorher genannten Erzeugnisse durch Konfektionieren, Aufmachen und/oder andere Arbeitsgänge in verkaufsgerechten Zustand zur Weitergabe an den Verarbeiter, den Handel oder den Endverbraucher gebracht werden.