Eine
Territorialabtei oder
Gebietsabtei (lat.
abbatia territorialis; historische Bezeichnungen:
abbatia nullius (dioecesis),
Gefreite Abtei,
Exem(p)te Abtei), ist eine
Abtei mit
bistumsähnlicher Funktion. Sie kann
immediat oder einer
Kirchenprovinz zugeordnet sein. Ihr
Abt besitzt die
Jurisdiktionsgewalt eines
Bischofs, nicht aber dessen Weihegewalt. Er ist Mitglied der örtlichen Bischofskonferenz.