Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft bezeichnet nach einer
Definition der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 ihr „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. „
Behinderung“ bedeutet nach dieser Definition neben einer
medizinisch diagnostizierbaren „Schädigung“ eine „Beeinträchtigung der Teilhabe als Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Problem (
ICD) einer Person und ihren Umweltfaktoren“. Dabei ist die „Beeinträchtigung“ nicht vollständig
objektivierbar (Beispiel: Es ist schwer anzugeben, wie stark jemand, der
stottert, in der „
Domäne mündliche Kommunikation in großen Gruppen“ beeinträchtigt ist, da dies neben seinem eigenen
Selbstbewusstsein von der
Akzeptanz,
Toleranz und dem
Respekt der Mitdiskutanten beeinflusst wird). Früher wurde
Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft mit dem Begriff
Soziale Rehabilitation bezeichnet.