In Deutschland sind
Tarifvertragsparteien, auch
Tarifparteien genannt, die Parteien eines
Tarifvertrags. Diese sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes (beim
Firmentarifvertrag) oder eine Vereinigung von
Arbeitgebern, also ein
Arbeitgeberverband und auf der Arbeitnehmerseite eine
Gewerkschaft oder ein kollektiver Zusammenschluss der
Arbeitnehmer, der in der Lage sein muss, einen fühlbaren Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, so dass diese sich gezwungen sieht, in
Tarifverhandlungen mit diesem Kollektiv einzutreten.