Das
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie – Tarifautonomiestärkungsgesetz ist ein deutsches
Artikelgesetz, durch das nach Angaben der Bundesregierung die
Tarifautonomie gestärkt und angemessene
Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sichergestellt werden sollen. Die Erreichung des Ziel der Stärkung der Tarifautonomie wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur und von Arbeitgeberseite überwiegend bestritten, vielmehr schwäche das Gesetz die Tarifautonomie, es sei ein „Tarifautonomieschwächungsgesetz“.