Gewerbliche
Tankstellen- und Garagenbetriebe werden als
Großgaragen bezeichnet. Großgaragen sind bauliche Anlagen, die dem dauerhaften Einstellen von
Automobilen, also dem garagieren dienen. Darüber hinaus erfolgt hier die Pflege und die Versorgung der Motorfahrzeuge mit Betriebsstoffen. Als Großgarage werden aber auch größere, nicht öffentliche Sammelgaragen wie beispielsweise Betriebsgaragen bezeichnet.