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Synallagma
Synallagma (von griechisch  „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des Schuldrechts. Er bezeichnet das Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag. Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das Entgelt) bekommt und umgekehrt. Dies ist das Prinzip des „do ut des“ (lat.): Ich gebe, damit du gibst.

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