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Strafvollzugsgesetz (Österreich)
Das
Strafvollzugsgesetz
(StVG) regelt in
Österreich
den judikativen Vollzug von
Freiheitsstrafen
und den
Maßnahmenvollzug
(Strafvollzug bei besonderen Umständen) in den
Justizanstalten
des
Bundesministeriums für Justiz
sowie Haftersatzstrafen (Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Elektronisch überwachter Hausarrest). Insofern gilt das am 26. März 1969 verabschiedete Gesetz auch für den
Vollzug
von
Freiheitsstrafen
an
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
, solange das
Jugendgerichtsgesetz 1988
(JGG) dem nicht widerspricht.
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