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Strafvollzugsgesetz (Österreich)
Das Strafvollzugsgesetz (StVG) regelt in Österreich den judikativen Vollzug von Freiheitsstrafen und den Maßnahmenvollzug (Strafvollzug bei besonderen Umständen) in den Justizanstalten des Bundesministeriums für Justiz sowie Haftersatzstrafen (Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Elektronisch überwachter Hausarrest). Insofern gilt das am 26. März 1969 verabschiedete Gesetz auch für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen und jungen Erwachsenen, solange das Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG) dem nicht widerspricht.

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