Als
Strafverteidiger (in Liechtenstein und Österreich überwiegend nur
Verteidiger) wird im
Fürstentum Liechtenstein eine Person verstanden, welche dem
Beschuldigten in einem
Strafverfahren unterstützend und beratend zur Seite steht (§ 24 Abs. 1 StPO). Der Strafverteidiger ist zugunsten des Beschuldigten zur Parteilichkeit berechtigt und verpflichtet.