Als
Strafverteidiger (in Österreich überwiegend nur
Verteidiger) wird in
Österreich eine Person verstanden, welche dem
Beschuldigten in einem
Strafverfahren unterstützend und beratend zur Seite steht. Der Strafverteidiger ist zugunsten des Beschuldigten zur Parteilichkeit berechtigt und verpflichtet.