Das
Verkehrsrecht ist Teil des
Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche
Rechtsnormen, die mit dem
Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des
öffentlichen Rechts und des
Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer
Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht eines der beiden großen Aufgabenbereiche der
Verkehrspolitik.