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Statutarstadt (Österreich)
Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht („Stadtstatut“) unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut. Sie fungieren gleichzeitig für ihr Gebiet als Bezirksverwaltungsbehörde (siehe Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich).

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