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Statutarstadt (Österreich)
Eine
Statutarstadt
, im
Bundes-Verfassungsgesetz
als
Stadt mit eigenem Statut
bezeichnet, ist in
Österreich
eine
Stadt
, die sich von den übrigen
Gemeinden
durch ein eigenes,
landesgesetzlich
erlassenes Stadtrecht („Stadtstatut“) unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut. Sie fungieren gleichzeitig für ihr Gebiet als
Bezirksverwaltungsbehörde
(siehe
Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich
).
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