Mit
Stadtwald wird ein
Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. In Deutschland handelt es sich in der Regel um
Körperschaftswald nach § 3
Bundeswaldgesetz. Zur Erholung der Stadtbewohner weisen Stadtwälder meist eine höhere Dichte von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Gaststätten, Reit- und Wanderwegen auf.