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Staatskirchenrecht (Deutschland)
Das
Staatskirchenrecht
ist ein Teilgebiet des deutschen
öffentlichen Rechts
. Es umfasst die vom
Staat
gesetzten
Rechtsnormen
, die sich auf die Rechtsstellung von
Religions-
und
Weltanschauungsgemeinschaften
sowie deren Verhältnis zum Staat beziehen. Mit einer
Staatskirche
hat der Begriff nichts zu tun.
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