Staatsbäder sind
Kurbetriebe im Besitz der deutschen
Länder. Viele Staatsbäder haben ihren Ursprung in der
feudalistischen Zeit des 18. und 19. Jahrhunderts, als die
Landesherren Heilquellen in Besitz nahmen und Badeeinrichtungen erbauen ließen. Diese Kureinrichtungen blieben bis heute in Landesbesitz. Die
Kurorte tragen den Titel Staatsbad, doch tatsächlich in Staatsbesitz befinden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs, nicht aber die Orte selbst.