Die elektromagnetische
Störausstrahlung (auch:
Störaussendung) bezeichnet die unerwünschte Eigenschaft eines elektrischen oder elektronischen Gerätes, als elektromagnetische Störquelle zu arbeiten und dadurch andere Geräte zu stören. Die zulässige Störaussendung wird innerhalb der EU durch die Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie, die auf entsprechende Normen verweist, geregelt. Diese Normen enthalten die Grenzwerte für bestimmte Frequenzbereiche, Gerätekategorien und Umgebungen. Für Luftfahrtgerät gelten davon abweichende Standards, üblicherweise wird die Norm DO-160, section 21, der
RTCA als Basis genommen. Das europäische Dokument
EUROCAE ED-14 ist wortgleich mit der DO-160.