Als
Ständige Vertretung (StäV) bezeichnet man
Institutionen, die die Funktionen einer
Botschaft erfüllen, wenn die Einrichtung einer „echten“ Botschaft nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Ständige Vertretung
- sich in einem Land befindet, das von dem Staat, der die Ständige Vertretung unterhält, nicht offiziell anerkannt wird, oder
- ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souveränen Staat, sondern innerhalb einer internationalen Organisation (an deren Standort) ausübt.