Die Zulassung/Prüfung einer neuen
Pflanzensorte ist verhältnismäßig aufwendig und dauert mehrere
Vegetationsperioden. Das
Bundessortenamt in Hannover entscheidet, ob die neue Sorte nach dem
Saatgutverkehrsgesetz die Sortenzulassung erhält und in die
Sortenliste aufgenommen wird. Generell müssen neue Sorten in sich
homogen, unterscheidbar von den bisherigen Sorten und beständig sein; dazu kommt bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten die Prüfung hinsichtlich „landeskulturellem Wert“ der Neuzüchtung. Die Sorte muss demnach eine Weiterentwicklung bezüglich Ertrag, Inhaltsstoffen, und Krankheitsresistenzen zu den bereits vorhandenen Sorten mit sich bringen. Ausnahmen bestehen bei Gemüse und Gartenpflanzen.